Ehre sei Gott in der Höhe und Friede auf Erden (Lk 2,14)

 

FRIEDENSTAUBE – die Auszeichnung für Kirchengemeinden, Werke und Einrichtungen

 

Im persönlichen Leben, am Wohnort und in der internationalen Politik kommt es immer wieder zu Konflikten, bis hin zum Krieg.

 

Viele Menschen fragen: Wie kann man einen Konflikt auf gute Weise lösen? Wie kann man Zivilcourage lernen? Wie kann man sich selbst und andere Menschen ohne Gewalt schützen?

 

Die Bibel sagt: Jesus Christus ist unser Friede. Wie können wir im Alltag „Zeuginnen und Zeugen seines Friedens“ sein? Was können wir zum Frieden beitragen?

 

Die AUSZEICHNUNG FRIEDENSTAUBE wurde von der EAK Württemberg entwickelt, damit in den Kirchengemeinden (sowie in den Werken und Einrichtungen) über diese Themen gesprochen wird und Kompetenzen im Bereich der Friedensarbeit erworben werden.

 

Jede Kirchengemeinde und jede kirchliche Einrichtung in Deutschland kann sich um diese Auszeichnung bewerben. Sie muss die unten aufgeführten fünf Punkte erfüllen.

 

Das Friedenspfarramt der Evangelischen Landeskirche in Württemberg prüft den Antrag zusammen mit der EAK. Die AUSZEICHNUNG FRIEDENSTAUBE wird von einer Vertreterin / einem Vertreter der EAK im feierlichen Rahmen überreicht. Sie gilt für fünf Jahre.

 

„Als kirchliche Einrichtung verpflichten wir uns...

 

(1.)      eine Haushaltsstelle einzurichten, aus der z.B. Anschaffungen, Projekte und Fortbildungen im Bereich der Friedensarbeit finanziert werden können.

 

(2.)      drei Person zu benennen, die Kompetenzen im Bereich der gewaltfreien Streitschlichtung haben – oder sich darum bemühen, diese Kompetenzen zu erwerben.

 

(3.)      im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit – z.B. Gemeindebrief – einmal im Jahr einen Beitrag zum Thema Gewalt und Frieden zu veröffentlichen.

 

(4.)      dass möglichst viele Gemeindegruppen – z.B. Kita, Senioren, Jugend, Chor – pro Jahr eine Einheit zum Themenbereich Frieden / Gewalt durchführen. Bei Werken und Einrichtungen gilt dasselbe z.B. für die Gruppen des Werkes bzw. der Einrichtung.

 

(5.)      dass zwei Mal im Jahr eine Veranstaltung – z.B. ein Gottesdienst, eine Bildungsveranstaltung oder ein Konzert – zum Themenbereich Frieden angeboten wird.“

 

Das Friedenspfarramt und die EAK-Württemberg bieten an, jede Kirchengemeinde und kirchliche Einrichtung zu beraten und Material zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel Gottesdienstentwürfe und Namen von Referent*innen.

 

Der Antrag ist zu richten an das Friedenspfarramt der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Büchsenstraße 33 (Hospitalhof), 70174 Stuttgart, Telefon 0711/229363-259 und -299, mail: friedenspfarramt@elk-wue.de.

 

Träger-Organisationen: Arbeitsgemeinschaft für Frieden und KDV in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (EAK-Württemberg), weitere …

 


Dieses Konzept darf gerne von anderen Kirchen modifiziert und übernommen werden.